Die Situation des Besitzes der Cannabis Hanfpflanzen in Österreich
Die Situation des Besitzes der Cannabis Hanfpflanzen in Österreich

Die Situation des Besitzes der Cannabis Hanfpflanzen in Österreich
Gemäß dem Gesetz können Personen über 18 Jahre zu Hause eine Hanfpflanze besitzen, sie darf aber ausschließlich täglich in 18 Stunden mit Licht beleuchtet werden!! Der Verkauf der Hanfpflanzen erfolgt ausschließlich als Zierpflanze, nicht zur Blütenherstellung, es ist nämlich gesetzwidrig!
Foto: Grow Island Wien, Hanfstecklinge,
Die Situation der Cannabispflanzen in Österreich
Österreich hat eine individuelle Drogenregelung innerhalb der Europäischen Union. Der Konsum und der Vertrieb von Cannabis ist illegal, trotzdem gibt es zahlreiche Geschäfte, die Cannabispflanzen und Samen verkaufen.
Wie kann es sein?
In 2008 hat die geänderte Version des Gesetzes über Rauschgift den Anbau von Cannabis zur Gewinnung der in den Heilprodukten verwendbaren "aktiven Wirkstoffe" genehmigt. Das gleiche Gesetz genehmigt für Privatpersonen, dass sie zu Hause Cannabis Pflanzen, also Hanfpflanzen besitzen; mit der Voraussetzung, dass sie diese nicht zum Extrahieren von THC benutzen dürfen.
Ferner dürfen die Pflanzen nur weniger als 0,3% THC beinhalten. Es kann sich so anhören, als ob Österreich der Bevölkerung erlauben würde, dass sie zu Hause industriellen Hanft besitzen, es ermöglicht aber in der Wirklichkeit auch den Anbau der Sorten mit hohem THC -Gehalt bis zu der Blütezeit. Bis zu diesem Punkt bleibt nämlich der THC-Gehalt wahrscheinlich unter dem Grenzwert.
Das gleiche Gesetz ermöglicht für die Händler, dass sie nicht nur Cannabissamen, sondern auch Hanfpflanzen in den Geschäften verkaufen oder per Post zuschicken. Laut Schätzungen verkaufen die Garten-Warenhäuser in Österreich monatlich ca. 300 000 Pflanzen als Zierpflanze.
Das Innenministerium hat in 2015 erklärt: "im Sinne des Gesetzes wird nur die Ernte der für den Handel nicht zugelassenen, über eindeutig entwickelten Blüten und Samenköpfe verfügenden Pflanzen als Herstellung einer Süchtigkeit verursachenden Substanz betrachtet".
Der Anbau der Pflanze "zur Herstellung einer Süchtigkeit verursachenden Substanz " ist weiterhin verboten, und kann mit einjähriger Freiheitsstrafe und Geldstrafe bestraft werden. Also wer die Gesetze kennt, baut keine Cannabispflanze zur Herstellung einer Süchtigkeit verursachenden Substanz an. Man baut Hanfpflanzen an, damit sie die Besonderheiten der Wohnung sind.
Foto: Grow Island Wien, Hanfstecklinge,
Es muss noch erwähnt werden, dass der Besitz von Cannabis im Jahre 2016 in einer Menge von 20 Gramm THC (reine Verbindung) oder 40 Gramm THCA dekriminalisiert wurde, es bedeutet abhängig von dem Potential ca. 80-150 Gramm Cannabisblüten.
Gemäß dem Gesetz können Personen über 18 Jahre zu Hause eine Hanfpflanze besitzen, sie darf aber ausschließlich täglich in 18 Stunden mit Licht beleuchtet werden!! Der Verkauf der Hanfpflanzen erfolgt ausschließlich als Zierpflanze, nicht zur Blütenherstellung, es ist nämlich gesetzwidrig!